Anwalt bei Scheidung in Wien erfahren und kompetent
Ihr Rechtsanwalt bietet eine umfassende Beratung und Vertretung bei Scheidungsangelegenheiten an.
Eine Scheidung kann eine schwierige Zeit für alle sein. In einer solchen Ausnahmesituation ist es wichtig, sich an einen qualifizierten Anwalt zu wenden. Wenden Sie sich, sobald Sie sich für eine Scheidung entschieden haben, an unsere Kanzlei in Wien für eine umfassende juristische Beratung sowie die Vertretung vor Gericht, falls nötig. Es ist notwendig, dass bei dem Gericht, das die Scheidung behandelt, ein Anwalt als Vertreter anwesend ist.
Scheidung und Unterhalt
Bei einer Scheidung ist das Thema Unterhalt von großer Bedeutung. Grundsätzlich sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen, sofern diese nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.
Bei einer Scheidung müssen die ehemaligen Partner im Allgemeinen selbst für ihr Einkommen sorgen. Es gibt jedoch Ausnahmen; zum Beispiel, wenn die Kinder zur Schule oder zur Universität gehen. In solchen Fällen kann eine Partei unter Umständen Unterhalt an die andere zahlen, etwa, wenn die andere Partei kleine Kinder betreut oder aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann.
Im nachstehenden Abschnitt werden wir, einige häufig von unseren Klienten gestellten Fragen, beantworten:
Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Anwalt sorgt dafür, dass alle Vorgänge zugunsten seines Klienten verlaufen. Er ist jederzeit als Ansprechperson für jegliche Fragen zur Verfügung.
Ab wann sollte der Anwalt eingeschaltet werden?
Wir begleiten Sie während des gesamten Scheidungsprozesses und bieten Ihnen eine bedarfsgerechte Beratung zu allen Anliegen.
Einvernehmliche Scheidung:
Welche Papiere sind nötig?
Sie müssen folgende Dokumente beim Familiengericht für eine einvernehmliche Scheidung einreichen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Lichtbildausweis, Meldezettel, Ehevertrag (falls vorhanden) Entwurf einer Scheidungsfolgevereinbarung (falls vorhanden). Von beiden Parteien unterschriebener Scheidungsantrag.
Wer zahlt den Anwalt bei einer Scheidung?
Soferne nicht anders vereinbart, muß jede Partei die Kosten für den eigenen Scheidungsanwalt tragen und die Hälfte der Gerichtsgebühren bezahlen.
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