Anwalt für Erbrecht in Wien jetzt beraten lassen!
Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen sowohl beim Erstellen von Testamenten als auch für die Durchsetzung von Pflichtteilsrechten zur Verfügung.
Wie kann ich mein Vermögen während meines Lebens festlegen? Was ist, wenn ich nicht in die Erbfolge eingeschlossen bin? Kann ich ein Erbe ausschlagen?
Unsere Kanzlei in Wien bietet eine qualifizierte Rechtsberatung und vertritt Sie vor Gericht. Profitieren Sie von unserer Expertise im Erbrecht und lassen Sie sich von uns helfen.
Die Einzigartigkeit des Erbrechts ist eindeutig erkennbar, da es nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch Trauerarbeit für die Hinterbliebenen beinhaltet. Oft führen die Erbangelegenheiten zu familiären Konflikten, was für alle Betroffenen eine enorme Belastung bedeutet.
Es ist nicht selten, dass eine verstorbene Person Schulden hinterlässt, weshalb die nächsten Verwandten das Erbe ausschlagen wollen.
Ein qualifizierter Anwalt für Erbrecht ist unersetzlich!
Leistungen des Anwalts für Erbrecht
Wenden Sie sich für folgende Themen an uns:
- Testamentserstellung
- Testamentsanfechtung
- Schenkung auf den Todesfall
- Pflichtteil
- Erbrechtsklage
Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts
Man kann zu Lebzeiten festlegen, wer Erbe sein soll und dies auch im Testament festhalten. Eine Begründung ist nicht erforderlich, wenn man seine nächsten Verwandten enterbt. Dennoch haben Kinder und Ehepartner, ein Recht auf einen Pflichtteil welcher der Höhe des gesetzlichen Erbteils entspricht.
Man kann das Pflichtteilsrecht nur aufgrund schwerwiegender Gründe, die durch das Gesetz festgelegt sind, widerrufen.
Beispiele sind: Der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt. Wichtig ist, dass der Grund für die Entziehung des Pflichtteils im Testament aufgeführt wird.
Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasser, Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.
Sie möchten Ihr Testament verfassen, um im Falle eines Falles Ihre Angehörigen abzusichern? Sie haben geerbt, sind jedoch unsicher, ob Sie das Erbe annehmen? Oder sind Sie in der Erbreihenfolge übergangen worden und möchten Ihre Ansprüche durchsetzen? Dann sind Sie bei mir,
Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Anwaltskanzlei in Wien
Ganz egal, ob Sie sich juristisch beraten oder Ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen lassen wollen, ich helfe Ihnen gerne weiter. Überlassen Sie mir die Vertretung Ihrer Interessen im Bereich Erbrecht und Familienrecht. Kontaktieren Sie mich in Wien und vereinbaren Sie einen Beratungstermin – ich nehme mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Fachkundiger Rechtsbeistand für Erbrecht und Familienrecht im Großraum Wien
Profitieren Sie von meinem fundierten Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung auf verschiedenen juristischen Fachgebieten. Auch im Bereich Erbrecht und Familienrecht stehe ich Ihnen als Anwalt gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ich biete Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum:
- Errichtung von Testamenten
- Anmeldung im österreichischen Testamentsregister
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Verlassenschaftsverfahren
- Beratung übergangener Erben
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Klärung von Erb- und Unterhaltsansprüchen durch ein Abstammungsverfahren